Letter from the King to Count von Finckenstein
in Berlin,
10th January 1757
(Text in German, with a Facsimile of the original letter)
This letter contains the "secret instructions" which Count Finck von Finckenstein, the minister in charge of external affiars, was to carry out in the event of disaster befalling Prussian arms or of the King`s death or capture. In the event of a defeat the Royal Family, the administration, ministries and the treasury are to be moved to either Küstrin, Magdeburg or Stettin, depending on the direction the greatest threat is coming from; in the event of the King being killed business is to carry on as normal, and if he is captured the war is to carry on and he expressly forbids any negotiations or offers of ransom for his release.
Der König an den Staatsminister Graf von Finckenstein in Berlin
Geheimordnung für den Grafen von Finck
Berlin, 10. Januar 1757.
In der kritischen Lage, in der sich unsere Angelegenheiten befinden, muss ich Ihnen meine Befehle geben, damit Sie in allen möglichen Unglücksfällen zu den notwendigen Entscheidungen ermächtigt sind
Wenn, wovor uns der Himmel bewahre, eine meiner Armeen in Sachsen geschlagen werden sollte, oder wenn etwa die Franzosen die Hannaoveraner aus ihrem Gebite verjagen, sich dort festsetzen und mit einem Einfall in die Altmark drohen sollten, oder wenn sie durch die Neumark vordringen sollten, so muss man die königliche Familie, die obersten Gerichtshöfe, die Ministerien und die verwaltung in Sicherheit bringen. Wenn wir in Sachsen in der Gegend von Leipzig geschlagen werden, ist Küstrin der geeignetste Ort, wohin die königliche Familie und alles oben Genannte in Begleitung der ganzen Garnison gehen soll. Wenn die Russen durch die Neumark eindringen, oder wenn uns ein Unglück in der Lausitz zustossen sollte, muss alles dies nach Magdeburg gebracht werden. Der letzte Zufluchtsort ist schliesslich Stettin; aber dorthin darf man nur im äussersten Notfalle gehen. Die Garnison, die königliche Familie und der Schatz sind untrennbar und gehen immer zusammen. Ihm muss man die Krondiamanten zufügen und das Silberzeug der Staatsgemächer, das in diesem Falle, ebenso wie das goldene Tafelgeschirr, sofort in Geld umgemünzt werden muss.
Wenn ich getötet werden sollte, so sollen die Angelegenheiten ohne die geringste Unterbrechung fortgeführt werden, und ohne das einer bemerkt, das sie in anderen Händen liegen. In diesem falle muss man die Vereidigungen und Huldigungen beschleunigen sowohl hier, als auch in Preussen und besonders in Schlesien.
Wenn mir das Verhängnis zustossen sollte, vom Feinde gefangen zu werden, so verbiete ich, auf meine person die geringste Rücksicht zu nehmen, und will dass man dem, was ich etwa aus meiner Gefangenschaft schreiben sollte, nicht die geringste Beachtung schenkt. Ich will mich für den Staat opfern, und man muss dan meinem Bruder gehorchen, der, ebenso wie alle meine Minister und Generäle, mir mit seinem Kopfe dafür haftet, dass man weder Provinzen noch Lösegeld für mich bietet, und dass man den Krieg fortsetzt und alle seine Vorteile gerade so wahrnimmt, als ob ich niemals auf der Welt gewesen wäre.
Ich hoffe, und ich darf glauben, dass Sie, Graf Finck, nicht nötig haben werden, von dieser Verordnung Gebrauch zu machen; aber im Unglücksfall ermächtige ich Sie dazu, sie anzuwenden. Und zum Zeichen, dass nach reichlicher und heiliger überlegung diese mein fester, bleibender Wille ist, unterzeichne ich sie mit eigener Hand und bekräftige sie durch mein Siegel.
Friedrich
Facsimile of the letter from the King to Count von Finckenstein
10th January 1757
(The letter was written in French)
Website "The Seven Years war 1756-63"
©Martin Tomczak 2003