very of of Zorndorf Disposition

Disposition
for the
Battle of Zorndorf
25th August,1758
(German Text)


This is a Disposition issued to the Prussian Army shortly before the Battle of Zorndorf. Its purpose is to set the framework for the conduct of the troops before and during the battle- instructions are given as to how the troops are to be controlled at different stages of the battle to ensure that the advance continues smoothly,, what is to be done in different types of terrain etc. Any man falling out of line without a wound is to be killed by the officer or nco following at the rear. The weapons are to be properly cared for. In short, the Disposition prepares the army such that it goes into the battle fully prepared in all areas.




Disposition für die Schlacht bei Zorndorf


1). Mit einem Flügel wird nur attaquiret, der andere Flügel muss gänzlich refüsiret werden.

2). Es muss durchaus nicht gelaufen werden, sondern mit ordentlichemn Schritten avanciret werden.

3). Sollte der Feind repoussiret sein, so muss alsdann auch nicht gelaufen werden, sondern mit ordentlichen Schritten nachmarschiret werden.

4).Wenn ein Bataillon durch einen Wald oder ein Dorf marschiren muss, so soll der Commandeur das Bataillon, sobald selbiges heraus, sogleich halten lassen, selbiges wieder richten und schliessen lassen, und alsdann wieder mit ordentlichen Schritten avanciren.

5). Wenn der Feind 2 oder 3 Treffen hat, so muss gehalten werden, bis die Kanons von der Reserve herbei und die feindlichen demontirt haben, alsdann muss erst wieder avanciret und attaquiret werden.

6). 2 Bataillons avanciren allezeit zusammen in einer Linie, die übrigen bleiben immer 2 und 2 Bataillons 50 Schritte zurück.

7).Es soll keine Ordre angenommen werden, wenn nicht ein Adjutant vom Könige kommt, oder der General von der Brigade es befiehlet.

8). Wenn ein kerl, so nicht blessiret, austreten sollte, so soll der Officier oder Unterofficier so hinten schliessen selbigen sogleich über den Haufen stossen.

9). Was souteniren soll, muss prompte geschehen und in Ordnung, und wenn ein solches Bataillon durch ein Dorf oder einen Wald passiren muss, so muss der Commandeur, sobald selbiges heraus, Halt machen lassen und es vorher wieder richten.

10). Auf dem Flügel, so attaquiren soll, werden drei Treffen sein; sollte ein Bataillon im ersten Treffen ruiniret werden, so muss sogleich das Bataillon aus dem zweiten Treffen, so hinter demselbigen stehet, ins erste rücken, und aus dem dritten Treffen muss eins wieder ins zweite Treffen an dessen Stelle rücken, alsdann das ruinirte oder repoussirte Bataillon sich ordentlich wieder formiren und mit avanciren muss.

11). Das erste Treffen muss sich nicht aufhalten mit dem Todtstechen, sondern seinen ordentlichen Marsch continuiren, und solches dem zweiten Treffen überlassen.

12). Wenn Lücken in die Bataillone oder zwischen die Bataillone kommen, so müssen selbige nach dem Flügel, so attaquiret, wieder zugemacht werden, und die Nebenbataillons muuml;ssen davon averitiret werden, damit sie gleichfalls sich dahin ziehen können.

13). Es muss nicht unnütze geschossen werden.

14). Hinter denen Bataillons sind Patronenwagen; falls ein Bataillon sich verschossen hat, so lässt es sich von selbigen holen. Sollten selbige nicht hinreichend sein, so sind bei der Arttillerie noch mehrere vorräthig.

15). Auf dem Marsch muss alles stille sein und keine Vergatterung, Reveille oder Zapfenstreich geschlagen werden, ausser wenn die Armee an Ordre de Bataille, alsdann wird Grenadiermarsch geschlagen

16). Ein Jedes Bataillon mit Feldscheers und Bandagen.

17). Die Blessirten müssen auf den Commandeurswagen weggebracht werden und von denen nächsten Dörfern die Wagen herbeigeholt weerden.

18). Die Officiers müssen die Leute wohl zureden, encouragiren.

19). Wenn der Feind geschlagen, so wird die cavalerie nachhauen, die Infanterie muss aber nur mit langsamen Schritten und Ordnung nachmarschiren.

20). Die Gewehre müssen gut nachgesehen werden.

21). Bis den 24sten incl. müssen die Leute Brod bei sich haben, das Uebrige bleibt auf den Brodwagen.

22). Die Posten in denen Dörfern müssen verdeckt ausgesetzt werden, das sie von jenseits des Wassers nicht kök;nnen gesehen werden.

23). Auf dem Marsch nehmen die Leute die Bajonnetten ab und muss alles sehr stille sein.

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