Diploma issued by Frederick the Great to the Bayreuth Dragoons in celebration of their charge at the Battle of Hohenfriedberg
(4th June 1745)
(Original German Text)

This is the full text of the "Diploma" issued to the Bayreuth Dragoner by the King after their great charge at the Battle of Hohenfriedberg (4th June 1745).The charge rode over a number of Austrian infantry regiments and led to the capture of 2,500 men, 66 flags and several guns. The wording of the King`s letter shows what an impression the action made at the time, and celebrates it at length; all the officers who participated in the charge are named, and the King gives the regiment the right to play the "Grenadier-Marsch" (later known as the Hohenfriedberger Marsch), at any time, whether in garrison or in the field, and to include the captured flags and cannon in the regimental seal. The regiment was converted to cuirassiers after the Napoleonic Wars, and the Diploma was displayed in a prominent position at the regimental headquarters at Pasewalk in Pomerania for many years.



Königlicher Gnaden-Brieff und Diploma vor das, bey der glorieusen Bataille bei Friedberg in Schlesien, sich hervorgethane Dragoner-Regiment von Bayreuth.

Wir Friedrich, von Gottes Gnaden König in Preussen, Markgraff zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Kammerer und Chur-Fürst, Souverainer- und Oberster-Herzog von Schlesien, Souverainer Prinz von Oranien, Neuchatel und Ballengin, wie auch der Graffschaft Glatz, in Geldern, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berge, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, zu Mecklenburg und Crossen Herzog, Burggraff zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden, Camin, Wenden, Schwerin, Ratzeburg, Ost-Friesland und Mörs, Graff zu Hohenzollern, Ruppin, der Mark, Ravensberg, Hohenstein, Tecklenburg, Schwerin, Lingen, Bühren und Lehrdam, Herr zu Ravenstein, der Lande Rostock, Stargard, Lauenburg, Bütow, Arlay und Boeda etc. thun kund und Fügen hiermit öffentlich zu wissen.

Gleich wie Wir aus angestammter Königlicher Gross-Muth und Liebe zur wahren Tugend, die darauf einzig allein gegründete ungefärbte Heldenmuthigkeit und Tapferkeit allen andern Tugenden vorziehen, derselben rechtschaffene Ausübung Uns selbst angelegen seyn und solche fürnehmlich dazu dienen lassen, das von Gott uns verliehene Königreich und die damit verknüpfte wichtige Länder und Leuthe wohl zu regieren und kräfftig zu schützen, den von vielen Jahr-Hunderten her auf unsern Königlichen und Chur-Hause und desselben Kriegs-Völkern besonders mit gerichteten Ruhm, erhabenden Namen und blühenden Wachsthum beständig zu unterhalten und zu befördern, Unsern getreuen Unterthanen und Schutz-Genossen aber Ruhe und Frieden zu schaffen und zu erhalten, wo möglich dieselben insgesammt glücklich und aller dieser Wohlthaten und Vorzüge theilhaftig zu machen. Also werden Wir auch in dieser Unserer Gemüths-Neigung nicht weniger gebühret und gestärket, wenn Wir den Eyffer und die Treue, womit Unsere redliche Kriegs-Officiers und Soldaten, diesen Unsern Königlichen Neigungen rühmlich nachzuahnen und Uns gleichsam die Früchte Unserer täglichen Bestrebung, Vorsorge und Uebung, selbst mit Hintenansetz- und Auffopferung ihres Leibes und Lebens, einzusameln und bey Gelegenheit Uns davon statliche Proben zu geben sich bemühen, ja davon solchen Eyffer Uns an das Licht stellen, von welchen Wir in höchster Person ein unwidersprechlicher Zeuge seyn, und den Uns, und Unsere Krohne, dadurch erworbenen Ruhm, der Nachwelt, als ein merkwüdiges Denck-Mahl überliefern können.

Ob nun wohl, der unter Göttlichen Seegen bey Hohen Friedberg in Schlesien von Uns, über die, gegen Uns verbundene Feinde und Missgönner den 4. Juni dieses Jahres erfochtene vollkommene und herrliche Sieg, wodurch Wir Unsere, vom Feinde selbst schon erkandte Gerechtsahme, auf diese Lande, zum dritten mahle, mit Unsern siegenden Waffen behauptet, und die dabei erworbene wahre Ehre, allen Unsern braven Generalen auch anderen Officieren und von allen entlehnten Hülffs-Völckern entblösseten tapfferen Soldaten, vom ersten bis zum letzten, allgemein ist, mithin Unsere gantze Armee, denjenigen Ruhm und erhabenden Nachklang, gantz ausnehmend befestigt, welche sie, von so vielen Kriegs-Völckern Europas so merklcih unterscheidet: So ist doch Unsern Bayreuth`schen Dragoner-Regiment zu überzeugung derjenigen welche etwa den Erfolg dieses Sieges, bloss in einer unverrückten Schlacht-Ordnung Unserer, gegen eine getrennte feindliche Armee, gründen, eintzeln Regimentern aber, den in Unserer Armee herschenden Muht und Eyffer zur Ehre Unseres Dienstes, nicht zutrauen wollen, das besondere Glück aufgestossen, zu noch mehrern Ruhm Unserer Kriegs-Völcker, auch diesen Zweiffel, auf fasst unerhörte Weise, vorzubeugen, und mit einer recht Heldenmässigen That in dem Angesicht der gantzen feindlichen Armee, auf der wahl-Stadt, selbst öffentlich zu versiegeln.

Dann als ermeldetes Unserbraves Dragoner-Regiment, beobachtete, dass die feindliche Oesterreichische Infanterie, ohngeachtet dessen Scxhlacht-ordnung durch die Unsrige bereits zu weichen gezwungen worden, dennoch ,it kleinem Gewehr stark zu schiessen nicht aufhörte, brach solches unter Anführung des Generallieutenants v. Gessler und General-Majors Graffen v. Schmettau, aus dem zweiten Treffen hervor, setzte unter dem Commando des Obristen Otto v. Schwerin und mit den übrigen Officiers vom Regiment, als denen

Majors: Joachim Christian v. Jürgas,
Franciscus Isaac v. Chasot,
Johann Ernst v. Düring,
Stanislaus v. Bronickowsky;
Capitains: Christian Rudolph v. Quast,
Friedrich Albrecht v. Perband,
Axel Friedrich v. Vogel,
Peter Benjamin v. Chambaud,
Friedrich Wilhelm v. Schulenburg,
Just Rudolph v. Seelhorst,
Balthasar Joachim v. Ziethen,
Christian Riediger v. Wedel,
Otto Friedrich v. Quast;
Lieutenants: Friedrich Sigismund v. d. Goltze,
Johann Friedrich v. Rohe,
Franz Lorenz v. Kleist,
Christian Friedrich v. Schladen,
Christian Rudolph v. Weyher,
Hans Sigismund v. Sydow,
Rudolph Gottlob v. Loeben,
Ludwig Arnold v. Rahden,
Otto Gottlob v. Stülpnagel,
George Friedrich v. Diezelsky,
Hans Sigismund v. Czetteritz,
Ludwig Albrecht Johann v. Printzen,
Frantz Heinrich v. Hollstein,
Sigismund Frieder v. Pabstein,
Christian Friedrich v. Stensdorff,
Gottfried Math. Siegfr. v. Borck,
George Magnus Graff v. Mellin,
August Burghold v. Münnigerode,
Adam Wilhelm v. Rochow,
Erdmann Gottlieb v. Borchard,
Otto Christian v. Glöeden,
Johann Gisbert v. Düngen,
Johann Andreas Köhler,
Johann v. Zabeltitz,
August Albrecht v. Dewitz,
Friedrich Wilhelm v. Preuss,
George Julius v. Witten,
Ernst August v. Phul,
George Balthasar v. Normann,
Stephanus Fock,
Karl Friedrich v. Kosboth,
Philip Christian Pfeiffer,
Gebherd Friedrich v. Pirch,
Hans George v. Franckenberg,
Friedrich Wilhelm Löwenberger v. Schönholtz,
Ludwig Karl Wilhelm v. Danckelmann,
Eggert Karl v. Plötz;
Fähnrichs: Friedrich Ludwig v. Bredow,
Peter Christian v. Putkammer,
Friedrich v. Winterfeld,
Geroni Antoine v. Chasot,
Johann Friedrich v. Stuskowsky,
Christian Friedrich v. Stüdingfels,
Johann Wilhelm Mor. v. Schierstädt,
Lazarus Graff v. Henckel,
Johann Karl v. Glaubitz,
Hans Heinrich v. Koeppern,
Berend Ludwig v. Plötz,
Berend Ludwig v. Porsosowsky,

durch Unsere sich öffnende Infanterie, in ein starkes Oesterreichisches Corps Grenadiers und sechs Regimenter Infanterie, warf nicht blos dieses Corps grenadiers und die sechs alte versuchte, und ihrer Gewohnheit nach, redliche fechtende regimenter, Nahmens von Marschall, Grüne, Thüngen, Daun, Collowrath und Wurmbrand, über den Hauffen, hieb das meiste davon nieder, bezeigte aber auch mitten in seiner heldenmüthigen Hitze, diesen seinen Feinden selbst, die Grossmüthigkeit, Zwei Tausend Fünf-Hundert derselben Quartier zu geben, und selbige nebst Sechs und Sechtzig Fahnen und verschiedene Kanonen, als lebendige und selbstredende Sieges-Zeichen, mit in Unser Lager zu bringen, und Uns solche allerunterthänigst zu Füsen zu legen.

Heldenmässige und desto ruhmwürdigere That, von diesem Regiment! da solche unter den Augen ihres Königs und Kriegs-Herrn, und zwar an solchen Kriegs-Völckern geschehen, welche von undenklichen Jahren her des Sieges gewohnt, solchen beinahe wie ihr besonderes Erbtheil gehalten und kaum durch eine fünfjährige Zeit, mit ihren grössesten Schaden, einen so eitelen Wahn, auf denen Schlacht-Feldern selbst, so feyerlich verlassen müssen.

Tapffere und Kluge Aufführung von Officiers! die ihre erworbene Kriegs-Erfahrenheit. demI hnen anvertrauten braven Regiment, in so grosser Masse mitzutheilen gewust, das durch derselben Ausübung, Ihrem Könige Sie, ein so herrliches als Glaubliches Meister-Stück vorzeigen können.

Aus diesen Ursachen, durch eigenen Trieb und Neigung gebühret und bewogen, haben Wir es, bei der Uns ohnedem vorbehaltenen Königlichen Gnade, und dem besonderen thäthlichen Erkennen, gegen vorbenandte hohe und niedere Officiers auch Dragoner dieses tapfferen Bayreuth`schen Dragoner- Regiments nicht mögen bewenden lassen, sondern bei einer so ausserordentlichen Vorfallenheit auch auf solche Mittel gedacht, wodurch dieselben anjetzo und bei der Nachwelt, auf eine solenne Weise, in beständigen Andenken erhalten, und ausserordentlich möchte verewigt werden.

Wir haben demnach Allergnädigst beschlossen, nicht nur dem gantzen Dragoner-Regimente, Bayreuth wegen dieser tapfferen Action von allen anderen Dragoner-Reginentern Unserer Armee, jetzo und zu ewigen Zeiten, den erhabenen Unterschied, Vorzug und Ehren-Zeichen beizulegen, dass das Regiment jederzeit, im Zug und Marsch, es sey im Felde oder Garnison, den Grenadier-Marsch, mit ihren Pauken aber auch, den Marsch, Unserer Kürassier-Reuther, schlagen zu lassen, befugt sein solle, sondern Wir wollen auch, um das Andenken dieser glorieusen Action auch ansehnlicher zu machen, dem gantzen Regiment die Befugniss geben, die eroberte Trophaes an Fahnen und Kanons in ihrem sogennanten Regiments-Siegel zu führen.

Wir thun solches auch aus Königlicher Souverainer-Macht und Gewalt, vor Uns und Unsere Nachkommen, Könige in Preussen, Chur-Fürsten zu Brandenburg und Souveraine Oberste Hertzoge in Schlesien etc. dergastalt und also, das Wir diesen Unsern allergnädigsten Willen- und Gnaden-Brieff, als ein Öffentliches Gezeugnis, Unserer vollkommenen Zufriedenheit über dieses Unser braves Bayreuth`sches Dragoner-Regiment imn ein solennes Diploma bringen lassen, und befehlen hiermit allergnädigst fernerweithig, solches bei versamleten, unter dem Gewehr stehenden Regiment öffentlich von Worth zu Worth verlesen, und es solchergestalt bekannt machen zu lassen, auch wenn solches geschehen, das Original bei dem zeitigen Commandeur, Obristen v. Schwerin, in Verwharung zu bringen, und daselbst von Commandeur zu Commandeur bei denen Regiments-Standarten zu verwahren.

Des zu mehrerer Urkund haben Wir gegenwärtigen Gnaden-Brieff und öffentliches Diploma Höchst Eigenhaändig unterschrieben, und miy Unserem Königlichen Gnaden-Siegel bestärken und behangen lassen. So geschehen und gegeben, in Unserer Königlichen Residenz-Stadt Berlin den Eilften Tag Monaths Juny, nach Christi Unsers Herrn Gebuhrt, im Ein Tausend Sieben Hundert und Fünf und Vierzigsten, Unserer Königlichen Regierung im Sechsten Jahre.

Friedrich

Königler Gnaden-Brieff und
Diploma
vor das, bey der glorieusen Bataille bei
Friedberg in Schlesien, sich hervorgethane
Dragoner-Regiment von Bayreuth.



 

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